Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Zuhause alt zu werden, ist der Wunsch der meisten Menschen. Schwierig wird die Situation, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird. Für die Angehörigen bedeutet es meist eine große Lebensumstellung. Die Pflege zuhause kann eine sehr hohe emotionale und auch körperliche Belastung darstellen. Für alle Kosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind, wird nach dem Vermögen des Pflegebedürftigen auf das der Angehörigen zurückgegriffen.

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Die private Pflegetagegeldversicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Angesichts der demografischen Belastungen ist es unwahrscheinlich, dass das Niveau der Basispflege in Zukunft noch dem heutigen Niveau entspricht, daher ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen. Denn nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und sich damit seine Lebensqualität zu erhalten und vor allem der Familie einen hohen Pflegebedarf bieten zu können.

Bei Pflegestufe 1 erhält der Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege 225 Euro, ein Pflegedienst 440 Euro. Bei Pflegestufe 2 erhält er 430 Euro, ein Pflegedienst 1040 Euro. Bei Pflegestufe 3 werden dem Pflegebedürftigen 685 Euro zugesprochen, einem Pflegedienst 1510 Euro. Besondere Härtefälle können in Ausnahmefällen 1918 Euro von der Pflegekasse bekommen.

Ein unabhängiger medizinischer Dienst prüft nach Eintritt des Pflegefalls die Zuordnung der Pflegestufe. Diese ist nicht endgültig und kann nach einiger Zeit erneut geprüft werden, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern sollte.

Sie haben die Möglichkeit die Versorgunglücken in Form einer Pflegetagegeldversicherung zu schließen. Diese werden von den privaten Krankenkassen (PKV) als Zusatzversicherungen angeboten. Sie können bis zu einem gewissen Limit bestimmen wie hoch ihre Pflegetagegeldversicherung in den einzelnen Stufen gedeckt werden soll. Als zusätzliche Orientierungshilfe haben wir einen Versorgungslückenrechner beigefügt.